Lebenslagen

KOORDINATION

Liebe Vollmachtnehmer,

als Vollmachtnehmer genießen Sie das volle und bedingungslose Vertrauen des Vollmachtgebers. Dies führt jedoch auch dazu, dass Sie nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten haben.

Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt nach deutschem Recht eine Person eine andere Person im Falle einer Notsitutation alle oder bestimmte Aufgaben für den Vollmachtgeber zu erledigen. Mit der Vorsorgevollmacht wird der Bevollmächtigte zum Vertreter im Willen, das heißt, er entscheidet an Stelle des Vollmachtgebers.

Die Pflichten des Vollmachtsinhabers hängen von den Bedingungen und dem Umfang der Vollmacht ab, die Ihnen erteilt wurde. Im Allgemeinen umfassen die

Pflichten eines Vollmachtsinhabers jedoch:

Treuepflicht

Der Vollmachtsinhaber ist verpflichtet, im besten Interesse des Vollmachtgebers zu handeln und seine Anweisungen zu befolgen, solange diese legal und im Rahmen der Vollmacht sind.


Sorgfaltspflicht

Der Vollmachtsinhaber muss bei der Ausübung seiner Aufgaben die erforderliche Sorgfalt und Umsicht walten lassen und sich bemühen, das bestmögliche Ergebnis für den Vollmachtgeber zu erzielen.

Pflicht zur Vermeidung von Interessenkonflikten

Der Vollmachtsinhaber darf keine Handlungen ausführen, die seine eigenen Interessen oder die Interessen Dritter über die des Vollmachtgebers stellen.


Aufbewahrungspflicht

Der Vollmachtsinhaber muss alle Dokumente und Unterlagen, die im Zusammenhang mit der Vollmacht stehen, sicher aufbewahren und auf Verlangen dem Vollmachtgeber zur Verfügung stellen.

Informationspflicht

Der Vollmachtsinhaber ist verpflichtet, den Vollmachtgeber über alle Handlungen oder Transaktionen zu informieren, die er in dessen Namen ausführt, und ihm regelmäßig Bericht zu erstatten.


Rechenschaftspflicht

Der Vollmachtsinhaber muss seine Handlungen und Transaktionen genau dokumentieren und auf Verlangen des Vollmachtgebers oder des Gerichts Rechenschaft ablegen.


Es ist wichtig zu betonen, dass die Pflichten des Vollmachtsinhabers im Einzelfall variieren können und von den spezifischen Umständen abhängen, in denen die Vollmacht eingesetzt wird. Der Vollmachtsinhaber sollte sich daher immer an den Inhalt der Vollmacht halten und bei Fragen oder Unsicherheiten Rücksprache mit dem Vollmachtgeber halten.

Der Vollmachtgeber und Sie hoffen sicherlich, dass es nicht zu der Situation kommt, in der Sie für ihn tätig werden und gegebenenfalls Entscheidungen treffen müssen.

Aber was ist, wenn doch?

Sollten Sie eine Beratung oder Unterstützung bei der Ausübung der in der Vorsorgevollmacht aufgeführten Vereinbarungen benötigen, sprechen Sie uns gerne an.

Wir verfügen über ein bundesweites Netzwerk und können Ihnen in jeglichen Angelegenheiten unsere Hilfe anbieten.

Wir freuen uns auf Ihren Anruf!