Vorsorge
Die Vorsorge betrifft viele Bereiche und wir fokussieren uns auf die drei Wichtigsten
1. Vorsorgevollmacht
2. Betreuungsverfügung
3. Patientenverfügung
Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Eine Vorsorgevollmacht ist eine Art Vertrag, in dem ein Mensch (Vollmachtgeber*in) festlegt, dass ein anderer Mensch (Bevollmächtigte*r oder Vollmachtnehmer*in) für ihn oder sie entscheiden soll.
Durch eine Vorsorgevollmacht können Sie bereits jetzt die Entscheidung treffen, wer sich im Fall des Falles um Ihre Angelegenheiten kümmern soll und wer welche Dinge für Sie regeln darf. Eine wohl überlegt Patientenverfügung zu erstellen und diese auch im erforderlichen Fall den Ärzten und Angehörigen zugänglich zu machen, ist ein wichtiger Punkt in der Vorsorge.
Wofür brauche ich eine Vorsorgevollmacht?
Es kann passieren, dass Sie irgendwann nicht mehr selbst entscheiden können. Dafür kann es verschiedene Gründe geben, wie zum Beispiel durch einen Unfall oder wegen einer Erkrankung. Stellen Sie sich vor Sie sind in der Situation, dass Sie nicht ansprechbar sind. Sie können keine Miete überweisen, nicht selbst in Operationen einwilligen und auch keine wichtigen Briefe öffnen. In diesem Fall muss sich jemand um ihre persönlichen Angelegenheiten kümmern und vielleicht sogar Entscheidungen für Sie treffen.
Wem erteilt man eine Vollmacht?
Haben Sie eine oder mehrere Personen, denen Sie uneingeschränkt vertrauen, kann eine Vorsorgevollmacht das Richtige für Sie sein. Denn mit der Vorsorgevollmacht können Sie eine oder mehrere Personen bestimmen, die für Sie entscheiden, wenn Sie es nicht mehr können.
Welche Nachteile hat eine Vorsorgevollmacht?
Der Nachteil bei einer Vorsorgevollmacht ist, dass es meistens niemanden gibt, der den oder die Bevollmächtigte*n kontrolliert. Der oder die Bevollmächtigte könnte die Vorsorgevollmacht missbrauchen und zum Beispiel Geld vom Konto nehmen oder es können andere Entscheidungen getroffen werden, als Sie es eigentlich wollten.
Deswegen sollten Sie nur einer Person eine Vorsorgevollmacht geben, der Sie absolut vertrauen!
Ein weiterer Nachteil kann sein, dass der Bevollmächtigte nicht weiß, wie er die für Sie zu besorgenden Angelegenheiten umsetzen kann und muss. Evenutell müssen Anträge bei Behörden, Sozialleistungsträgern oder Kommunen gestellt werden.
Nicht jede Person ist sofort in der Lage alles Notwendige zu regeln, sei es aufgrund von Zeitmangel oder wegen Unwissenheit. Hier sind beispielsweise drängende Sachen zu erledigen wie zum Beispiel:
Post durchsehen und bearbeiten, eventuell Mahnläufe von Rechnungen stoppen, Anträge stellen, die Korrespondenz mit Beteiligten führen, Kostenübernahmen prüfen, die geeignete Wohnform finden, die Wohnung räumen und auflösen, Verträge kündigen, Überweisungen tätigen, Formulare für die Krankenkasse und Pflegekasse ausfüllen und und und...
Sind Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung das Gleiche?
Nein, mit einer Betreuungsverfügung, auch Betreuungsvollmacht genannt, können Sie dem Betreuungsgericht mitteilen, wer Ihre Betreuung übernehmen soll, wenn Sie in die Situation kommen, nicht mehr ihre eigenen Entscheidungen treffen zu können. Hierzu zählen beispielsweise:
Verwaltung des Vermögens Zahlung aller finanziellen Verpflichtungen, wenn nötig auch die Immobilie veräußern sowie die Kontoführung. | Wohnungsangelegenheiten Mietverträge abschließen oder kündigen; Betriebskosten abrechnen oder Mietmängel beim Vermieter durchsetzen. | |
Gesundheitsfürsorge Behandlungen mit den Arzt besprechen; Krankenakte lesen; Absprachen der Medikation und Therapien. | Schriftverkehr, Post E-Mails und Post lesen; Handy oder Telefonvertrag kündigen oder abschließen. | |
Aufenthaltsbestimmung Gegebenenfalls Umzug in ein Pflegeheim oder in eine Wohngemeinschaft. Kann die Person noch alleine in der Wohnung bleiben? Oder gibt es einen Wunsch zu einem Umzug in ein bestimmtes Heim? | Geltendmachung von Ansprüchen Anträge auf Pflegegradeinstufung, Rente, Sozialhilfen, Zuzahlungs-befreiungen stellen |
Der Vorteil einer Betreuungsverfügung ist, dass das Betreuungsgericht in die Betreuung involviert ist und der von Ihnen benannte Betreuer durch jährliche Berichte und der Vorlage der sogenannten Rechnungslegung (Belegung der Einnahmen und Ausgaben auf Ihren Konten) hinsichtlich seiner Tätigkeiten überprüft wird.
Sind Sie ein Bevollmächtiger und wissen nicht, wie Sie die in der Vollmacht aufgeführten Vereinbarungen umsetzen sollen? Dann schauen Sie hier oder setzen Sie sich direkt mit uns in Verbindung.
Was ist der Unterschied zwischen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung?
Im Gegensatz zur Vorsorgevollmacht können Sie mit einer Patientenverfügung selbst eine Entscheidung darüber treffen, was im Falle der eigenen Entscheidungsunfähigkeit mit Ihnen geschehen soll.
Zwischen Gesundheit und schwerer Krankheit liegen manchmal nur Sekunden: Ein schwerer Unfall oder ein Schlaganfall können dazu führen, dass Sie nicht mehr selbst entscheiden können, welche medizinischen Maßnahmen Sie sich wünschen und welche nicht. Mit einer Patientenverfügung legen Sie rechtzeitig fest, welche Heilbehandlungen Sie für sich selbst im Not- und Pflegefall wünschen oder ablehnen.
Eine besondere Bedeutung bekommt die Patientenverfügung, wenn es darum geht, ob man lebenserhaltende Maßnahmen wünscht oder nicht. Eine konkrete Erklärung in der Patientenverfügung ist gerade in diesem Moment eine wichtige Vorsorgemaßnahme, die auch Familienangehörige in dieser für sie bestehenden Ausnahmesituation entlastet. Mit einer Patientenverfügung dokumentieren Sie Ihre eigene Vorstellung vom Lebenserhalt oder -ende.
Unabhängig von dem Inhalt der Vollmachten und Verfügungen ist es wichtig, dass diese auch im Notfall gefunden und den Ärzten zugänglich gemacht werden.
Darum kümmern wir uns!
Wir beraten Sie gerne detallierter zu diese wichtigen Themen!