Lebenslagen

KOORDINATION

Das Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG)

Das Gesetzt schreibt vor, dass das Selbstbestimmungsrecht von Betroffenen gestärkt, Willen und Wünsche beachtet und die Betreuungsarbeit auf Augenhöhe ge(währ)leistet werden kann.  Jeder Betroffene soll darin unterstützt werden, sein Leben nach den eigenen Wünschen zu gestalten.


Zudem soll zur Vermeidung einer gesetzlichen Betreuung ein Beratungs- und Unterstützungsangebot unterbreitet werden. 


Unser Ziel ist es, dieses Gesetz - entsprechend der Wünschen und Bedürfnissen unserer Kunden - umzusetzen!


Wir beraten und planen (jetzt gemeinsam mit Ihnen) für später!


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